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Die Kammern der Architekten und Ingenieure
Architekten und Ingenieure müssen Mitglieder ihrer regionalen Kammer sein. Die Kammern sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Zu den Aufgaben der Kammern zählt u.a.:
- die Wahrung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder
- die Überwachung der Erfüllung beruflicher Pflichten ihrer Mitglieder
- die Förderung der Baukultur, Wissenschaft und Technik
- das Führen von Listen ihrer Mitglieder
Durch ihre aktuellen Beratungsangebote stärken die Kammern ständig die Eigenverantwortung, Unabhängigkeit und Fachkompetenz der Architekten und Ingenieure.
externe Links:
die Architektenkammern
die Ingenieurkammern
Stand: 16.09.03
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